RE/MAX ImmoMaklerService Herford - Immobilienmakler in Herford
Ihre regionalen Experten
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Martin Wigge

Martin Wigge
Lernen Sie den wahren Wert Ihrer Immobilie kennen.

Der erste Schritt zur erfolgreichen Veräußerung eines Objekts ist, den Wert der Immobilie richtig zu bewerten. Nur ein Immobilienexperte mit grundlegenden Markt- und Fachkenntnissen ist in der Lage, zuverlässig einen realistischen Verkehrswert festzulegen.

Dieser wägt zum einen die Marktsituation ab, indem er die Einflüsse Angebot sowie Nachfrage überblickt und analysiert zum anderen verschiedene die Immobilie betreffende Faktoren wie Lage, Größe oder Zustand.

Über mich

Als RE/MAX Lizenzmakler (IHK) bin ich Experte für das Wohnen im Kreis Bielefeld und stehe Ihnen als persönlicher Ansprechpartner gern zur Verfügung.
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Martin Wigge

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Diensteanbieter im Sinne des Digitalen-Dienste-Gesetzes (DDG):

Adresse:        

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Martin Wigge

RE/MAX Lizenzmakler (IHK)

Rennstr. 36

32052 Herford

Kontakt:

Telefon:         +49 (0) 5221 150 56

Fax:                 +49 (0) 5221 15 057

Mobil:             +49 (0)   179 510 12 96   

E-Mail:           martin.wigge@remax.de

Website:       

USt-Nr.:         –

USt-ID.:         –

Erlaubnis gemäß:     § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO

Aufsichtsbehörde:    –

Aktenzeichen:            –

Jeder RE/MAX Lizenz- oder Franchisenehmer ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.

Verbraucherinformationen:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ .

Wir sind nicht verpflichtet und bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

Es wird ausgeübt:

Maklertätigkeiten gem. § 34c GewO:

Erlaubnis zur Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume.

Abmahnung / Recht:

Bevor Sie abmahnen, werden Sie zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten gebeten, zunächst im Vorfeld den Kontakt zu suchen und uns über den ungewollten Verstoß aufzuklären. Die Kosten für eine anwaltliche Abmahnung ohne vorhergehende schriftliche Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.